Bangladesch > Daten & Fakten

Beste Reisezeit:

Wegen der klimatischen Gegebenheiten sind am angenehmsten (weil kühlsten) die Monate Dezember bis Februar.

Einreisebestimmungen:

Die Einreisebestimmungen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige, die zu touristischen Zwecken einreisen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de.
Einreisedokumente Erwachsene:
- sechs Monate über die Reise hinaus gültiger Reisepass
- Visum
Einreisedokumente Kinder:
- sechs Monate über die Reise hinaus gültiger (Kinder-)Reisepass
- Visum
Anmerkungen:
Für deutsche Staatsangehörige besteht zur Zeit die Möglichkeit ein Visum ("landing permit") für einen Kurzaufenthalt bei Ankunft im internationalen Flughafen von Dhaka zu bekommen (15 Tage Aufenthaltsdauer, im Ausnahmefall mit der Option der Verlängerung auf 30 Tage). Bei Privatreisenden muss dafür die Einladung eines bangladeschischen Staatsangehörigen vorliegen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass bei Einreise nach Bangladesch auf dem Luftweg für eine spätere Ausreise auf dem Landweg (und umgekehrt) eine sog. Route Changes Permission beim Department of Passports and Immigration in Dhaka (Agargaon) erforderlich ist.
Welche Unterlagen Sie einreichen und welche Fristen dabei eingehalten werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde in Deutschland.
EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste, die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen, versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich, sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weißt darauf hin, dass im Vorlauf zu den für den Jahreswechsel 2013/2014 vorgesehenen Parlamentswahlen während des gesamten laufenden Jahres mit regelmäßigen landesweiten Generalstreiks ("Hartal") zu rechnen ist, zu denen von politischen Parteien, religiösen und anderen Gruppierungen aufgerufen wird. Im Rahmen dieser Streiks kommt es üblicherweise zu gewalttätigen Demonstrationen und Protesten mit Gefahr für Leib und Leben. Am 4. März wurde ein Bombenanschlag vor einem Hotel in Dhaka verübt, in dem sich regelmäßig auch Ausländer aufhalten. Mit einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage in weiten Teilen des Landes ist zu rechnen, wobei Orte und Zeitpunkte plötzlicher Konfrontationen nicht vorhersehbar sind. Die laufenden Kriegsverbrecherprozesse erzeugen bei jeder weiteren Urteilsverkündung starke Spannungen, die sich regelmäßig in Ausbrüchen von Gewalt entladen. Aufrufe islamistischer Gruppierungen zu einer Islamisierung des öffentlichen Lebens und gewalttätig verlaufende Großdemonstrationen zur Durchsetzung dieser Forderung verschärfen die Lage zusätzlich.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Bangladesch wird abgeraten. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht mit Bangladesch vertraut sind. Sie sollten sich - ebenso wie landeskundige Reisende -vor Eintreffen über die tagesaktuelle Sicherheitslage informieren. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Besondere Vorsicht ist nach den wöchentlichen Freitagsgebeten zwischen 13.00 Uhr und Sonnenuntergang geboten.
In den Chittagong Hill Tracts (CHT) kann es nach wie vor zu bewaffneten Unruhen und zu kriminellen Übergriffen kommen. Aus diesen Gründen wird von Besuchen der drei Distrikte Rangamati, Khagrachari und Bandarban abgeraten. Reisen in das Gebiet der CHT müssen durch Schreiben an den Deputy Commissioner und den Superintendent of Police des jeweiligen Distrikts vorher angezeigt werden. (Angabe der genauen Reisepassdaten und des Reisezwecks/Reiseroute). Eine ausreichende Zahl von Kopien beider Schreiben sowie der Original-Reisepass sollten wegen der Identitätskontrollen bei Einreise in das Gebiet der CHT mitgeführt werden.
Von Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten. Auch am Tage ist der Verkehr auf den Landstraßen wegen des meist schlechten Zustandes von Straßen und Fahrzeugen und wegen oft riskanten Fahrverhaltens von Überland- und Minibussen sowie Lastkraftwagen gefährlich. Wegen des Mangels an Ärzten und Rettungsfahrzeugen kann bei Unfällen nicht mit schneller Hilfe gerechnet werden. Die Ausstattung der örtlichen Krankenhäuser ist ungenügend.
Vor allem in der sturmgefährdeten Jahreszeit (Oktober/November sowie April/Mai) sollte die Benutzung der Schiffs- und Fährverbindungen insbesondere im südlichen und mittleren Landesteil wegen des hohen Unfallrisikos aufgrund Überbelegungen, technischer Mängel der Schiffe und wegen plötzlich auftretender Unwetter vermieden werden.
Kriminalität:
Bei der Benutzung von Eisenbahnen, Überlandbussen und Fähren wird allgemein besondere Wachsamkeit vor Diebstählen und Überfällen empfohlen. Gleiches gilt für die Nutzung von Fahrrad- und Motorrikschas ("Baby-Taxis/CNGs") insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Die Kriminalität hat weiterhin auch in den von Ausländern bevorzugten Wohngebieten in Dhaka (Gulshan, Baridhara und Banani) zugenommen. Auch Anfang dieses Jahres wurden mehrere Raubüberfälle auf Ausländer, vor allem Frauen, bekannt, die mit Rikschas unterwegs waren. Die bei mehreren Treffen der Botschaften mit den bangladeschischen Sicherheitsbehörden zugesagten verstärkten Sicherheitsmaßnahmen wurden bisher unzureichend umgesetzt.
Bettler und fliegende Händler an größeren Kreuzungen stellen ein Risiko dar. Insbesondere wenn diese in Gruppen auftreten, wird versucht, durch offene Autofenster bzw. nicht abgeschlossene Türen Gegenstände aus dem Auto zu stehlen.
Das Auswärtige Amt rät davon ab, sich nach Einbruch der Dunkelheit zu Fuß auf der Straße aufzuhalten oder eine Rikscha/CNG - auch in den Wohngebieten der Ausländer - zu benutzen. Fälle von Vergiftungen von Lebensmitteln (auch Wasserflaschen) an Straßenständen mit anschließender Beraubung des betäubten Opfers sind bekannt geworden.
Naturkatastrophen:
Bangladesch ist erdbebengefährdet. Von Mitte Juni bis Mitte Oktober muss klimabedingt mit Überschwemmungen gerechnet werden, im südlichen Landesdrittel von Oktober bis November und Mitte April bis Mitte Mai grundsätzlich auch mit Wirbelstürmen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Impfbestimmungen:

Es bestehen keine Impfvorschriften bei der Direkteinreise aus Europa. Eine Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisende (Kinder über 1 Lj.), die aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen. Als Gelbfieber-Endemiegebiete gelten die von der WHO ausgewiesenen Gebiete.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle
Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der
wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter
www.fit-for-travel.de.

Impfempfehlungen:

Generell: Polio/Tetanus/Diphtherie/Hepatitis-A/Typhus.
In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Hepatitis-B/Japanische Enzephalitis/Tollwut/Cholera.
Malaria:
Es besteht ein ganzjähriges Malariarisiko v.a. in ländlichen Gebieten. Mittleres Risiko besteht in den südöstlichen Grenzgebieten zu Myanmar und Indien (Chittagong, Bandarban, Khagrachari, Rangamati, Cox's Bazar). Laut WHO besteht ein geringes Malariarisiko v.a. in Mymensingh, Kurigram, Netrakona, Sherpur, Hobigonj, Moulvibazar, Sunamgonj und Sylhet. Als malariafrei gilt die Hauptstadt Dhaka-City. Als Schutz vor Mückenstichen werden langärmelige Kleidung, Sprays, Cremes, Lotionen, Mosquitonetze, etc. empfohlen. Außerdem wird Notfallmedikation ganzjährig landesweit angeraten.
Nipah Virus:
Seit 2001 werden in Bangladesch alljährlich Häufungen von Nipah-Virus Infektionen in den Monaten Januar bis April gemeldet. Alleine im Jahr 2012 erkrankten 176 Personen in Bangladesh an einer Nipah-Virus-Infektion - 136 starben. In diesem Jahr wurden alleine im ersten Monat acht Todesfälle registriert. Die Erkrankungs- und Todesfälle werden landesweit aus über 20 Distrikten, vor allem aus den zentralen und südwestlichen Landesteilen berichtet. Darunter u.a. Rangpur, Kurigram, Lalmonirhat, Nilphamari, Gaibandha, Dinajpur, Kushtia, Pabna und Rajshahi. Die meisten Erkrankten infizieren sich durch den Verzehr von rohem Dattel- oder Palmensaft. Kommt es zu einer Infektion, können die Infizierten das Virus von Mensch-zu-Mensch weitergeben. Dattelpalmen-Getränke sind in der Region nicht selten mit dem Nipah-Virus infiziert, da sie bevorzugt von Fledermäusen angefressen werden, die das Virus übertragen. Vor dem Verzehr von Baumfrüchten, v.a. wenn Bissspuren von Tieren erkennbar sind, als auch vor Baumfruchtsäften - v.a. roher Dattelsaft - wird gewarnt. Bei Erhitzen der Säfte auf mindestens 70°C werden die Viren abgetötet. Sicherer ist es jedoch, vollkommen auf den Verzehr roher Fruchtsäfte zu verzichten - vor allem während der Nipah Virus-Saison von Januar bis April.
Tollwut:
Asien gilt als der Kontinent mit den meisten Tollwuterkrankungen. Der Hauptüberträger der Tollwut ist der Hund. Rund 40.000 Todesfälle werden jährlich aus dem asiatischen Raum gemeldet. Eine hohe Dunkelziffer wird vermutet. Das Risiko einer Tollwutinfektion hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören die landesspezifischen Bedingungen, das Verhalten des Reisenden, die Reiseart und Reisedauer. Zum Personenkreis der so genannten Risikogruppe gehören Rucksackreisende, Jäger, Waldarbeiter, Tierpfleger, Tierärzte und Personen mit häufigem Tierkontakt. Der Reisende kann sich durch eine aktive Schutzimpfung gegen Tollwut schützen. Als wichtigste Verhaltensmaßnahme für Reisende gilt, insbesondere in den Tropen und Subtropen, freilaufende Tiere (v.a. Hunde und Katzen) nie zu streicheln oder zu berühren. Bei Bissverletzungen oder Belecken von Schleimhäuten oder Wunden durch streunende Tiere ist umgehend ein Arzt bzw. medizinische Hilfe aufzusuchen.
Diverse Infektionskrankheiten:
Landesweit besteht außerdem eine erhöhte Ansteckungsgefahr, insbesondere für diverse Darminfektionen. Deshalb sollten nur geschälte oder gekochte Nahrungsmittel und abgefüllte Getränke - ohne Eis - verzehrt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln in billigen Straßenrestaurants und auf Märkten wird gewarnt.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fit-for-travel.de.

Geographische Lage:

Länge: 88-93° östl. Länge
Breite: 22-27° nördl. Breite

Amtssprache:

Bengali

Hauptstadt:

Dhaka

Währung:

Taka

Landesvorwahl:

00880

Zeitverschiebung:

MEZ +5h

Stromversorgung/-spannung:

220 Volt, 50 Hertz, ein Adapter ist erforderlich

Adresse der Botschaft:

Botschaft der Volksrepublik Bangladesch
10587 Berlin
Dovestraße 1, 5. Etage

Telefon: +49 30 39897532
Fax: +49 30 39897510
info@bangladeshembassy.de
www.bangladeshembassy.de

Interessant:

Singapur, Singapur: Vertraute Fassade, exotische Hinterhöfe: Nach außen hin erweckt Singapur den Eindruck einer westlichen Großstadt, doch in den Seitenstraßen und Quartier... [mehr]

Foto

Stichwörter:

Asien, Bangladesch

Reiseinfos
Umrechnen in: BDT
€ = 0.00
  stadt     spanien     afrika     karibik     strand     usa     italien     europa     nordamerika     küste     binnenland     deutschland     berge     insel     asien  
Code Of Conduct
Web-Tourismus