Costa Dorada (Spanien) > Daten & Fakten
Beste Reisezeit:
Für einen Strandurlaub sind die Monate Juli und August ideal. Mai Juni und September sollten zu Besichtigungen oder einen Ausflug nach Barcelona genutzt werden. März bis Mai und Oktober bis Dezember sind wegen häufiger Regenfälle nicht zu empfehlen.
Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen, auch vorläufigen Personalausweis oder Reisepass für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Es ist ebenfalls möglich, mit einem höchstens seit einem Jahr abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass einzureisen.
Kinderausweise und der Eintrag in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten werden anerkannt. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden. Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigte reisen, wird empfohlen, eine von allen Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung, die amtlich beglaubigt ist, mitzunehmen.
Hunde, Katzen und Frettchen müssen bei der Einreise älter als drei Monate sein und benötigen den für die gesamte Europäische Union gültigen EU-Heimtierausweis mit einer gültigen Tollwutimpfung. Weitere Untersuchungen sind nicht vorgeschrieben. Außerdem müssen die Tiere entweder durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Nähere Informationen auch zu anderen Tieren erhalten Sie bei der zuständigen Vertretung in Deutschland.
EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass es auch in jüngster Zeit immer wieder zu Anschlägen und Anschlagsversuchen der baskischen Terrororganisation ETA kam. Während der Sommermonate 2009 war insbesondere die Ferieninsel Mallorca im Fokus der ETA. Weitere Anschläge sind landesweit nicht auszuschließen. ETA hat in den vergangenen Jahren vor allem in der Ferienzeit immer wieder Anschläge in Touristenregionen verübt, um mediale Wirkung zu erzielen.
Reisende werden zu besonders umsichtigem Verhalten aufgerufen. Darüber hinaus sollte die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgt werden.
Das spanische Innenministerium hat verstärkte Sicherheitsmaßnahmen an belebten Plätzen und wichtigen Infrastruktureinrichtungen ergriffen. Infolge der von den spanischen Behörden verschärften Sicherheitskontrollen muss u.a. mit Behinderungen bei der Ein- und Ausreise gerechnet werden.
Vor der Durchführung von Anschlägen auf touristische Ziele hat die ETA in der Regel die Sicherheitsbehörden gewarnt. Dies war auch bei den Anschlägen auf touristische Ziele in Mallorca der Fall. Vor Anschlägen auf Repräsentanten des Staates oder der Sicherheitsbehörden wird hingegen in der Regel auch dann nicht gewarnt, wenn die Gefahr besteht, dass unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen.
Am 11. März 2004 verübten Islamisten Bombenanschläge auf Vorortzüge in Madrid, die 191 Menschen das Leben kosteten. Trotz erhöhter Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden können weitere islamistisch motivierte Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Kriminalität:
Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
In der Urlaubszeit kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Junquera und Barcelona). Die Betroffenen werden dabei auf vermeintliche Schäden an ihrem Fahrzeug (z.B. Reifenpanne) hingewiesen und es wird "Hilfeleistung" angeboten. Halten Sie deshalb möglichst nur auf belebten Raststätten an. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von "Autopistas" bzw. das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. Schließen Sie stets ihr Fahrzeug ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände im Fahrzeug liegen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle
Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der
wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter
www.fit-for-travel.de.
Impfempfehlungen:
Generell: Tetanus/Diphtherie. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Meningokokken Meningitis/Hepatitis-A und -B.
Leishmaniose:
Die Flugzeiten der Sandmücken Südeuropas (Überträger der Leishmaniose) sind in den Monaten Juni, Juli, August und September. Sie können die Erreger der Leishmaniose durch Hautstiche übertragen. Diese Mückenart ist vor allem nachts aktiv und sticht vorwiegend an Stellen dünner Haut (z.B. Knöchel, Hände, Füße, Gesicht und Nacken). Die Stichstellen jucken meist lange und stark. Die Leishmaniose ist im Mittelmeerraum (wie z.B. Frankreich, Italien, Spanien und Portugal) v.a. in den Küstenregionen sowie auf den Inseln im Mittelmeer wie z. B. den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera und Cabrera), Korsika, Sardinien, Malta und Elba verbreitet. Für Reisende besteht in aller Regel ein geringes Infektionsrisiko. Dennoch sollten gute Mückenschutzmaßnahmen durchgeführt werden und das Übertragungsrisiko zu senken.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fit-for-travel.de.
Geographische Lage:
Länge: 0,8-2° östl. Länge
Breite: 40,8-41,5° nördl. Breite
Amtssprache:
Spanisch, Katalanisch, Galicisch, Baskisch
Provinzhauptstadt:
Tarragona
Währung:
Euro
Landesvorwahl:
0034
Zeitverschiebung:
MEZ und MESZ
Stromversorgung/-spannung:
220 Volt, 50 Hertz (in älteren Gebäuden sind noch Anschlüsse mit 125 Volt vorhanden)
Adresse der Botschaft:
Botschaft des Königreichs Spanien
10787 Berlin
Lichtensteinallee 1
Telefon: +49 30 254007161
Fax: +49 30 254007420
consuladoberlin@gmail.com
www.spanischebotschaft.de
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