Fidschi > Daten & Fakten
Beste Reisezeit:
Günstigste Reisezeit sind die etwas kühleren und trockneren Monate von Juni bis Oktober. Von November bis April muss man mit sehr heftigen Wirbelstürmen rechnen.
Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die touristische Einreise einen noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass. Sie erhalten bei der Vorlage von Rück- oder Weiterflugtickets und dem Nachweis ausreichender finanzieller Mittel bei Ankunft eine Einreisegenehmigung mit einer Gültigkeit von vier Monaten für touristische Zwecke. Eine Verlängerung um weitere zwei Monate ist grundsätzlich möglich.
Der deutsche Kinderausweis muss auch bei Kindern unter 6 Jahren ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag von Kindern im Reisepass miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis!) ist ebenfalls anerkannt. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden. Alleinreisende Minderjährige dürfen nur mit einem eigenen Reisepass einreisen. Sie haben eine Bestätigung der Sorgeberechtigten vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese mit der Reise des Kindes einverstanden sind und dass es durch einen in Fidschi dazu Bevollmächtigten oder nahen Verwandten versorgt wird. Die ins Englische übersetzte Bestätigung muss den vollständigen Namen und die Anschrift dieser Person sowie die Versicherung enthalten, dass ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt des Kindes bereitgestellt werden.
Tiere dürfen nur mit einer entsprechenden vorherigen Genehmigung (ausgestellt vom Fiji Quarantine Office) eingeführt werden. Mehr Informationen unter: (www.agriculture.org.fj).
EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass das Gesundheitsministerium von Fidschi für die von den Haupttourismuszielen in Nadi/Denerau ca. 100 km entfernte und zum Teil schwer zugängliche Region Navosa im Inland der Insel Viti Levu wegen einiger Typhus-Erkrankungen den gesundheitlichen Notstand ausgerufen hat.
Reisenden wird empfohlen, auf die Einhaltung persönliche Hygiene und den Verzehr unbedenklicher Nahrungsmittel und Trinkwassers zu achten. Zur Frage einer möglichen Typhus-Impfung sollte ggf. ärztlicher Rat eingeholt werden.
Reisende nach Fidschi sollten die aktuelle Sicherheitslage über die Medien verfolgen und bei Bedarf weitere aktuelle Informationen beim Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Suva einholen einholen.
Innenpolitische Situation:
In Fidschi hat am 05.12.2006 die Armee die Macht übernommen. Im Anschluss an ein Gerichtsurteil, das die Militärregierung für illegal erklärte, setzte der Präsident am 10.04.2009 die Richter ab und die Verfassung von Fiji außer Kraft. Er erließ Notstandsbestimmungen und setzte die bisher amtierende Militärregierung erneut als Übergangsregierung ein. Die Notstandsbestimmungen räumen der Armee und der Polizei weitgehende Machtbefugnisse ein, u.a. sind Festnahmen ohne Anklage möglich. Sicherheitskräfte wurden ermächtigt, Ansammlungen unter Einsatz von Waffengewalt - bei gleichzeitiger Zusicherung von Immunität für eventuelle Folgen - aufzulösen. Die Sicherheitslage ist derzeit normal, kann sich jedoch ohne Vorwarnung verschlechtern.
Vor Ort befindliche Personen werden zu erhöhter Vorsicht aufgerufen, sollten größere Menschenansammlungen und Kundgebungen meiden, von öffentlichen politischen Meinungsäußerungen absehen und sich über die Medien über aktuelle Entwicklungen informieren. Auch friedliche Demonstrationen können jederzeit in gewalttätige Auseinandersetzungen umschlagen.
Kriminalität:
In urbanen Zentren ist eine zunehmende Kriminalität festzustellen (Diebstähle, Raub Wohnungseinbrüche). Die Täter schrecken dabei mitunter auch vor Gewalt nicht zurück. Die fidschianische Regierung ist angesichts dieser Entwicklung bemüht, die Effizienz der Polizei weiter zu verbessern.
Besucher sollten keine Wertsachen sichtbar bei sich tragen. Ferner wird empfohlen, ab Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten zu lassen und auf Fahrten per Anhalter zu verzichten.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften bei der Direkteinreise aus Europa. Bei Einreise innerhalb von 10 Tagen nach dem Aufenthalt (von einer Nacht oder länger) in einem Infektionsgebiet muss eine Gelbfieber-Impfbescheinigung vorliegen. Ausgenommen sind Kinder unter einem Jahr.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle
Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der
wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter
www.fitfortravel.de.
Impfempfehlungen:
Generell: Hepatitis-A/Tetanus/Diphtherie. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Typhus/Hepatitis-B.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.
Geographische Lage:
Länge: 177-180° östl. Länge
Breite: 16-19° südl. Breite
Amtssprache:
Fidschi, Englisch
Hauptstadt:
Suva
Währung:
Fidschi-Dollar
Landesvorwahl:
00679
Zeitverschiebung:
MEZ +11h
Stromversorgung/-spannung:
230 und 240 Volt, 50 Hertz, ein Adapter ist erforderlich
Adresse der Botschaft:
Embassy of the Republic of Fiji
GB-London SW7 5BN
34, Hyde Park Gate
Telefon: +44 207 5843661
Fax: +44 207 5842838
mail@fijihighcommission.org.uk
www.fijihighcommission.org.uk
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