Griechenland > Daten & Fakten
Beste Reisezeit:
Wegen der großen Sommerhitze sind, abgesehen vom reinen Badeurlaub, Frühjahr und Herbst als angenehmste Reisezeit zu empfehlen, wobei Griechenland natürlich grundsätzlich ganzjährig zu bereisen ist.
Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen, oder nicht länger als seit drei Monaten abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Wer länger bleiben möchte, braucht einen Reisepass und eine Aufenthaltsgenehmigung, die bei der zuständigen Behörde in Griechenland beantragt werden kann.
Kinderausweise müssen auch bei Kindern unter zehn Jahren ein Lichtbild enthalten, der Eintrag in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten wird bis zum 10. Lebensjahr ebenfalls anerkannt. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden. Falls nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil gereist wird und der nichtmitreisende sorgeberechtigte Elternteil Grieche/in ist, empfiehlt sich eine formlose Einverständniserklärung in griechischer Sprache mitzuführen.
Hunde, Katzen und Frettchen benötigen für die Einreise den für die gesamte Europäische Union gültigen EU-Heimtierausweis mit einer gültigen Tollwutimpfung. Weitere Untersuchungen sind nicht vorgeschrieben. Außerdem müssen die Tiere entweder durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Über Einreisebestimmungen für andere Tiere informieren Sie sich bitte bei der Botschaft.
EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass angesichts der Maßnahmen der griechischen Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung in größeren Städten Griechenlands mit Streiks und Demonstrationen gerechnet werden muss. Touristenziele außerhalb der großen Städte waren bislang von diesen Aktionen nicht betroffen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle
Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der
wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter
www.fitfortravel.de.
Impfempfehlungen:
Generell: Tetanus/Diphtherie/Hepatitis A. In Risikogebieten: Hepatitis-B/FSME.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.
Geographische Lage:
Länge: 20-28° östl. Länge
Breite: 35-41,5° nördl. Breite
Amtssprache:
Griechisch
Hauptstadt:
Athen
Währung:
Euro
Landesvorwahl:
0030
Zeitverschiebung:
MEZ und MESZ +1h
Stromversorgung/-spannung:
220 Volt, 50 Hertz, für Eurostecker ist kein Adapter erforderlich
Adresse der Botschaft:
Botschaft der Hellenischen Republik
10117 Berlin
Jägerstraße 54/55
Telefon: +49 30 206260
Fax: +49 30 20626444
konsulat@griechische-botschaft.de
www.griechenland-botschaft.de
mondino.de - Wir haben Urlaub.






