Kirgisistan > Daten & Fakten
Beste Reisezeit:
Klimatisch am angenehmsten sind Frühling und Herbst. Der Rest des Jahres wird bestimmt durch heiße, trockene Sommer und kalte, schneereiche Winter.
Einreisebestimmungen:
Die Einreisebestimmungen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige, die zu touristischen Zwecken einreisen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de.
Einreisedokumente Erwachsene:
- drei Monate gültiger Reisepass
Einreisedokumente Kinder:
- drei Monate gültiger Kinderreisepass (bis 12 Jahre)
- drei Monate gültiger Reisepass
Anmerkungen:
Seit dem 27.07.2012 ist für die Einreise nach Kirgisistan für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum mehr erforderlich. Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich. Touristenvisa können auch bei Einreise nach Kirgisistan am Flughafen Manas ausgestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, das Visum vor der Einreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland einzuholen, da der Konsularschalter am Flughafen Manas nicht immer besetzt ist und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann. Visa werden nur für höchstens 30 Tagen ausgestellt.
Welche Unterlagen Sie einreichen und welche Fristen dabei eingehalten werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde in Deutschland.
EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste, die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen, versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich, sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Wie die Sprengstoffanschläge am 7. Juli 2005 in London gezeigt haben, können auch selbst innerhalb Europas Terroraktivitäten mit Todesopfern nicht ausgeschlossen werden. Eine potenzielle Gefährdung besteht vor allem innerhalb von Großstädten und Ballungszentren, jedoch auch an Touristenorten. Als Ziel möglicher Anschläge gelten Verkehrseinrichtungen (U-Bahn, Bahnhöfe, Flug- und Seehäfen), Orte mit großen Menschenansammlungen (Einkaufszentren, Museen, kulturelle und sportliche Veranstaltungen), Sehenswürdigkeiten mit hohem Symbolcharakter, aber auch Versorgungseinrichtungen. Erhöhte Sicherheitskontrollen vor allem im Zusammenhang mit der Einreise und im Flugverkehr werden weiterhin bestehen bleiben. Zunehmend gelten gerade westliche und touristische Einrichtungen sowie Einrichtungen bzw. Gebäude mit einem hohen symbolischen Wert als Ziele möglicher Anschläge. In abgelegenen Gebieten mancher Staaten mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko kann es zu Geiselnahmen von Touristen kommen. Generell wird Reisenden daher vor allem in den Touristenzentren und an Orten mit großen Menschenansammlungen zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Plätze, Bars, Discos, Nachtclubs u.ä., Schulen, religiöse Heiligtümer und Märkte sollten, wenn möglich, gemieden werden.
Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, nicht ausgeschlossen werden können. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, nach Einbruch der Dunkelheit möglichst nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein und sich über die Sicherheitslage informiert zu halten.
Anfang Januar 2013 kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Kirgisen und Bewohnern der usbekischen Exklave Sokh im Süden Kirgisistans. Die Lage ist inzwischen wieder ruhig. Die Vorkommnisse zeigen jedoch, dass insbesondere im Süden des Landes Spannungen fortbestehen.
Bei Zusammenstößen zwischen Angehörigen der kirgisischen und usbekischen Bevölkerungsgruppen in der Stadt Osch im. Juni 2010, sind viele Menschen getötet bzw. verletzt worden. Der Übergangsregierung ist es nur mit Mühe gelungen, die dortige Lage wieder unter Kontrolle zu bringen.
Derzeit ist die Lage im Süden ruhig. Ein erneutes Aufflackern von Unruhen kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Norden des Landes.
Terrorismus:
Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht völlig auszuschließen.
Reisen über Land / Straßenverkehr:
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek - Almaty.
Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Die Botschaft rät daher davon ab, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.
Reisen in die unmittelbar an Usbekistan und Tadschikistan grenzenden Gebiete unterliegen spezifischen Gefahren. Einige Grenzabschnitte sind vermint. Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze insbesondere nach Usbekistan ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Sicherheitsbehörden zu rechnen.
Grenzübergänge:
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder - Schließungen nicht mit Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan nicht um einen internationalen Grenzübergang handelt. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen, der Grenzübertritt dort bereits häufig verwehrt.
Kriminalität:
Angesichts der signifikant gestiegenen allgemeinen Kriminalität ist besondere Umsicht geboten, vor allem in schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit.
In der generell bei Dunkelheit sehr schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit - vor allem nach Einbruch der Dunkelheit - zu Raubüberfällen auch auf Ausländer gekommen. Reisenden wird empfohlen, bei Dunkelheit grundsätzlich nicht mehr zu Fuß unterwegs zu sein. Taxen sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden. Bitte seien Sie an typischerweise von Ausländern frequentierten Orten besonders vorsichtig (z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars). Achtung auch vor Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren. Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle niedrig liegt.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle
Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der
wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter
www.fit-for-travel.de.
Impfempfehlungen:
Generell: Hepatitis-A/Tetanus/Diphtherie.
In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Hepatitis-B/Tollwut/Typhus.
Malaria:
Überwiegend von Juni bis September/Oktober besteht ein geringes Risiko im Norden in der Region Bischkek, sowie in südlichen und westlichen Teilen des Landes an der Grenze von Tadschikistan und Usbekistan, v.a. in Batken, Osh und Jalal-Abad. Die übrigen Landesteile gelten als malariafrei. Notfallmedikation und ein guter Schutz vor Mückenstichen werden empfohlen.
Brucellose:
Landesweit besteht ein Brucellose-Infektionsrisiko. Es gibt keine absolut sicheren spezifischen Schutzmaßnahmen. Durch die Vermeidung von rohen Milchprodukten bzw. dem Abkochen von Milch vor dem Verzehr, sowie durch das Fernhalten von Nutztierstallungen kann das Infektionsrisiko jedoch erheblich verringert werden. Bei unklaren Fieberzuständen nach Reisen sollte bei der Abklärung der Ursache auch an die Möglichkeit einer Brucellose gedacht werden. Zu einem Arztbesuch wird bei Fieber nach Reiserückkehr geraten.
Diverse Infektionskrankheiten:
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen stets durchgeführt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fit-for-travel.de.
Geographische Lage:
Länge: 69-80° östl. Länge
Breite: 39-43,5° nördl. Breite
Amtssprache:
Kirgisisch, Russisch
Hauptstadt:
Bischkek (Frunse)
Währung:
Kirgisistan-Som
Landesvorwahl:
00996
Zeitverschiebung:
MEZ und MESZ +4h
Stromversorgung/-spannung:
220 Volt, ein Adapter ist erforderlich
Adresse der Botschaft:
Botschaft der Kirgisischen Republik
10585 Berlin
Otto-Suhr-Allee 146
Telefon: +49 30 36411860
Fax: +49 30 34781337
konsulberlin@botschaft-kirgisien.de
www.botschaft-kirgisien.de
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