Languedoc & Roussillon (Frankreich) > Daten & Fakten
Beste Reisezeit:
Die Sommermonate sind als Reisezeit ideal. An der Küste wird es dann zwar sehr heiß, jedoch sorgen kalte Nordwinde dort für Erfrischung. Im Frühjahr und Herbst kann es merklich kühler werden.
Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Außerdem ist die Einreise mit einem Reisepass, der höchstens ein Jahr abgelaufen ist, oder einem gültigen Personalausweis möglich. Wer länger bleiben möchte, braucht einen Reisepass und eine Aufenthaltsgenehmigung, die bei der Botschaft beantragt werden kann. In die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Mayotte, Saint-Martin und Saint-Barthélemy und Neu-Kaledonien können deutsche Staatsangehörige mit einem gültigen Reisepass und gültigen Personalausweis visumfrei einreisen.
Deutsche Kinderausweise und Kinderreisepässe werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden. Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
Hunde, Katzen und Frettchen benötigen für die Einreise den für die gesamte Europäische Union gültigen EU-Heimtierausweis mit einer gültigen Tollwutimpfung. Weitere Untersuchungen sind nicht vorgeschrieben. Außerdem müssen die Tiere entweder durch Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Einfuhr von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten. Nähere Informationen auch zu anderen Tieren erhalten Sie bei den zuständigen Vertretungen.
EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden. Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass zur Begegnung von terroristischen Drohungen in Frankreich der Plan "Vigipirate" gilt, der insgesamt vier Alarmstufen mit unterschiedlich intensiven Maßnahmen vorsieht.
Auf Bahnhöfen und Flughäfen gibt es verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingangen (z.B. Museen) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. Bahnreisende sollten darauf achten, dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift gezeichnet ist. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
Reisen im Land / Straßenverkehr / Kriminalität:
Es wird empfohlen, mit Wohnmobilen und Campingwagen nur bewachte Campingplätze anzusteuern. Von Übernachtungen auf Rastplätzen, insbesondere entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs, wird wegen Aktivitäten organisierter Banden dringend abgeraten.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr werden insbesondere aus den Regionen Rhône-Alpes, Auvergne, Provence-Alpes-Côte d'Azur, Languedoc-Roussillon, Midi-Pyrénées, Aquitaine und der Insel Korsika gemeldet. Zur Vorbeugung wird empfohlen, auch während der Fahrt Wertsachen möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug aufzubewahren und das Fahrzeug verriegelt zu lassen.
Reisen nach Korsika:
Nach der Aufhebung der (auch zuvor nicht respektierten) Waffenruhe der korsischen Separatisten am 18. Juli 2003 ist die Zahl der Sprengstoffanschläge auf öffentliche Einrichtungen und vereinzelt auch auf unbewohnte Zweitwohnungen deutlich gestiegen. Die Anschläge sind politisch motiviert und richten sich bisher nicht direkt gegen ausländische Touristen. Da jedoch in zunehmendem Maße auch von Touristen frequentierte Einrichtungen Anschlagsziele darstellen (z.B. Flughäfen), kann die Gefährdung von Personen nicht ausgeschlossen werden.
Übergriffe mit eindeutig kriminellem Charakter auf Touristen haben zugenommen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle
Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der
wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter
www.fit-for-travel.de.
Impfempfehlungen:
Generell: Tetanus/Diphtherie. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: FSME/Hepatitis-A/Hepatitis-B/Tollwut/Masern.
Leishmaniose:
Die Flugzeiten der Sandmücken Südeuropas (Überträger der Leishmaniose) sind in den Monaten Juni, Juli, August und September. Sie können die Erreger der Leishmaniose durch Hautstiche übertragen. Diese Mückenart ist vor allem nachts aktiv und sticht vorwiegend an Stellen dünner Haut (z.B. Knöchel, Hände, Füße, Gesicht und Nacken). Die Stichstellen jucken meist lange und stark. Die Leishmaniose ist im Mittelmeerraum (wie z.B. Frankreich, Italien, Spanien und Portugal) v.a. in den Küstenregionen sowie auf den Inseln im Mittelmeer wie z. B. den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera und Cabrera), Korsika, Sardinien, Malta und Elba verbreitet. Für Reisende besteht in aller Regel ein geringes Infektionsrisiko. Dennoch sollten gute Mückenschutzmaßnahmen durchgeführt werden und das Übertragungsrisiko zu senken.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fit-for-travel.de.
Geographische Lage:
Länge: 1,5-4,8° östl. Länge
Breite: 42,4-44,8° nördl. Breite
Amtssprache:
Französisch
Provinzhauptstadt:
Montpellier
Währung:
Euro
Landesvorwahl:
0033
Zeitverschiebung:
MEZ und MESZ
Stromversorgung/-spannung:
220 Volt, 50 Hertz, für Eurostecker ist kein Adapter erforderlich
Adresse der Botschaft:
Botschaft der Französischen Republik
10117 Berlin
Pariser Platz 5
Telefon: +49 30 590039000
Fax: +49 30 590039067
consulat.berlin-amba@diplomatie.gouv.fr
www.botschaft-frankreich.de
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