Namibia > Daten & Fakten

Beste Reisezeit:

Reisen sind ganzjährig möglich. Von Oktober bis April nehmen im Landesinneren die Niederschläge zu.

Einreisebestimmungen:

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die touristische Einreise einen noch mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Reisedokumente müssen in einwandfreiem Zustand sein, sie dürfen weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst "repariert" oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein. Außerdem müssen Rück- oder Weiterreisetickets nachgewiesen werden. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) wird bei der Ankunft erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem Visitors Entry Permit" (Einreisestempel) erteilte Aufenthaltsgenehmigung häufig einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen umfasst. Es wird daher dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens soviele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt - z. B. im Krankheitsfall -, so sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Kasino Str., Windhuk, beantragt werden.
Kinder benötigen für die Einreise einen eigenen Reisepass. Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigte einreisen, benötigen eine von allen Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung in englischer Sprache, die auch die Reisepassnummer des Jugendlichen enthalten muss.
Haustiere sind in den Naturschutzreservaten verboten und die Einreise unterliegt strengen Bestimmungen.
EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt rät dringend, in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden, zu steigen! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!
Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Fahren Sie, insbesondere in den Städten, grundsätzlich mit verriegelten Türen. Lassen Sie keine Gegenstände sichtbar im Auto liegen - auch solche nicht, die Ihnen wertlos vorkommen mögen!
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen kommen nicht nur in Windhuk häufig vor, sondern auch in der Provinz (z. B. Okahandja u. a.). Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird grundsätzlich abgeraten.
Hohes Gras und Buschland werden von Kriminellen gezielt als Sichtschutz vor und nach Überfällen genutzt.
Reisen über Land / Straßenverkehr:
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr!).
Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor Sicht nehmenden Hügeln. Halten Sie im Stadtverkehr Abstand zu Taxis. Diese führen zur Aufnahme von Passagieren oft überraschende und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch (z. B. Vollbremsung vor grüner Ampel). Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen.
Besonderer Hinweis zur Besichtung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola:
Die Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Impfbestimmungen:

Es bestehen keine Impfvorschriften bei der Direkteinreise aus Europa. Bei Einreise aus einem Infektionsgebiet muss eine Gelbfieber-Impfbescheinigung vorliegen. Reisende auf Linienflügen mit Transitaufenthalten in Endemiegebieten benötigen kein Impfzertifikat, sofern sie auf dem Transitflughafen oder in der angrenzenden Stadt bleiben. Handelt es sich nicht um einen Linienflug und der Abflugflughafen liegt innerhalb einer Gelbfieber-Endemiegebietes, ist ein Impfzertifikat erforderlich. Dieses Zertifikat ist bei Kindern unter 12 Monaten nicht vorgeschrieben! Diese Kinder können aber einer Überwachung unterzogen werden.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle
Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der
wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter
www.fit-for-travel.de.

Impfempfehlungen:

Generell: Hepatitis-A/Polio/Tetanus/Diphtherie. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Hepatitis-B/Typhus/Tollwut/Cholera.
Malaria:
In verschiedenen Landesteilen besteht ein erhöhtes Malariarisiko. Betroffen sind vor allem die Regionen im Norden des Landes (Etoscha-Pfanne, Oshana, Oshikoto, Omusati, Ohangwena, Otjozondjupa und Omaheke). Während der Regenzeit stehen für viele Insekten, wie z.B. Mücken vermehrt Brutplätze zur Verfügung. Dadurch nimmt die Anzahl der Überträgermücken zu. Aus diesem Grund treten Krankheiten, die durch Mücken übertragen werden, wie z.B. Malaria, während und nach Regenperioden häufiger auf. Auch Reisende sind bei Aufenthalten in Ländern mit Malaria-Vorkommen gefährdet. Daher sollte rechtzeitig vor der Reise eine aufklärende reisemedizinische Beratung erfolgen. Da eine Vielzahl von Faktoren das individuelle Malariarisiko festlegen, sollte in einer gründlichen Nutzen-Risiko Abwägung in einem persönlichen Gespräch mit dem Arzt die richtige Malariaprophylaxe individuell festgelegt werden.
Cholera:
Landesweit besteht ein erhöhtes Cholera-Infektionsrisiko, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Insbesondere unterernährte, vorerkrankte Menschen mit mangelnder medizinischer Betreuung und einem geschwächten körperlichen Abwehrsystem sind von der Cholera betroffen. Die Infektionsgefahr bei Touristen ist als sehr gering einzustufen. Reisenden sind gute Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene-Maßnahmen empfohlen. Laut Angaben der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit, kann die Cholera-Impfung für den Urlaubsreisenden in endemische Gebiete erwogen werden. Sie ersetzt jedoch nicht die gebotenen Maßnahmen zur Nahrungs- und Trinkwasserhygiene. Empfohlen ist die Cholera-Impfung für Einsätze bei Katastrophen und Flüchtlingssituationen in endemischen Gebieten (WHO), speziell unter mangelhaften Hygienebedingungen bei aktuellen Ausbrüchen.
Diverse Infektionskrankheiten:
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen stets durchgeführt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fit-for-travel.de.

Geographische Lage:

Länge: 12-25° östl. Länge
Breite: 17-29° südl. Breite

Amtssprache:

Englisch, Afrikaans, Deutsch, Oshivambo u.a.

Hauptstadt:

Windhoek

Währung:

Namibia-Dollar

Landesvorwahl:

00264

Zeitverschiebung:

MEZ und MESZ -1h

Stromversorgung/-spannung:

220 und 240 Volt, 50 Hertz, ein Adapter ist erforderlich

Adresse der Botschaft:

Botschaft der Republik Namibia
14052 Berlin
Reichsstraße 17

Telefon: +49 30 2540950
Fax: +49 30 25409555
namibiaberlin@aol.com
www.namibia-botschaft.de

Interessant:

Frankreich, Paris: Paris ist die Stadt der Verliebten und der einsamen Herzen, die Stadt der Modebegeisterten und Bildungsreisenden, der Nachtschwärmer und Romantiker. Die Metropole an der ... [mehr]

Foto
 

Reiseinfos
Umrechnen in: NAD
€ = 0.00
  deutschland     insel     spanien     usa     binnenland     italien     nordamerika     karibik     europa     stadt     küste     strand     berge     asien     afrika  
Code Of Conduct
Web-Tourismus