New York (USA) > Daten & Fakten
Beste Reisezeit:
Allgemein gelten Frühling und Herbst als angenehmste Reisezeit. Die Sommer sind meist warm und stickig.
Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die touristische Einreise einen mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültigen, regulären (bordeauxroten), maschinenlesbaren deutschen Reisepass sowie Rück- oder Weiterflugtickets (welche nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden dürfen), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA.
Kinder benötigen für die touristische Einreise einen Kinderreisepass inklusive Foto, der vor dem 26.10.2006 ausgestellt und nach diesem Datum nicht verlängert wurde. Falls ein Kind einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass oder einen Kinderausweis besitzt, sollten Reisende rechtzeitig einen regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.
Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programms berechtigen alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten). Mit dem vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt!
Electronic System for Travel Authorization (ESTA):
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des Visa Waiver Programms in die USA reisen vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter
https://esta.cbp.dhs.gov eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis (ESTA) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüros) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Nur beim Wechsel des Reisepasses, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts, einer Namensänderung und wenn sich eine Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (s. hierzu die o.a. ESTA-Webseite), muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue "Travel Authorization" beantragt werden:
In aller Regel erhält der Antragsteller - gemäß Auskunft des zuständigen Department of Homeland Security (DHS) - innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Reisende müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt.
Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) bleibt die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten.
Generell verweist das zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil, dass das System für mehr Sicherheit im Reiseverkehr sorgt und ein Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im Rahmen des ESTA auch bereits bisher - und zwar auf der Hinreise in die USA - ausgefüllt werden musste. Für Reisende, die im Rahmen des Visa Waiver Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten werden und es nicht - wie in der Vergangenheit - zu unangenehmen und (z.B. wegen entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim Einreiseversuch an der US-Grenze komme.
Weitere Informationen über ESTA erhalten Reisende in deutscher Sprache auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter
http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta
Weitere ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Webseite der US-Botschaft Berlin (www.us-botschaft.de).
Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.
Die Einreisebestimmungen für Tiere variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat. Prinzipiell benötigen Hunde, die älter als drei Monate sind, eine Tollwutimpfung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Abreise bei einem amerikanischen Konsulat über die notwendigen Zeugnisse.
EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Wie die Sprengstoffanschläge am 7. Juli 2005 in London gezeigt haben, können auch selbst innerhalb Europas Terroraktivitäten mit Todesopfern nicht ausgeschlossen werden. Eine potenzielle Gefährdung besteht vor allem innerhalb von Großstädten und Ballungszentren, jedoch auch an Touristenorten. Als Ziel möglicher Anschläge gelten Verkehrseinrichtungen (U-Bahn, Bahnhöfe, Flug- und Seehäfen), Orte mit großen Menschenansammlungen (Einkaufszentren, Museen, kulturelle und sportliche Veranstaltungen), Sehenswürdigkeiten mit hohem Symbolcharakter, aber auch Versorgungseinrichtungen. Erhöhte Sicherheitskontrollen vor allem im Zusammenhang mit der Einreise und im Flugverkehr werden weiterhin bestehen bleiben. Zunehmend gelten gerade westliche und touristische Einrichtungen sowie Einrichtungen bzw. Gebäude mit einem hohen symbolischen Wert als Ziele möglicher Anschläge. In abgelegenen Gebieten mancher Staaten mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko kann es zu Geiselnahmen von Touristen kommen. Generell wird Reisenden daher vor allem in den Touristenzentren und an Orten mit großen Menschenansammlungen zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Plätze, Bars, Discos, Nachtclubs u.ä., Schulen, religiöse Heiligtümer und Märkte sollten, wenn möglich, gemieden werden.
Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die US-Regierung ihre Warnung vor Attentaten bekräftigt hat und zu besonderer Vorsicht aufruft.
Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit (mindestens 3 Stunden) einplanen, um diese Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des "Department of Homeland Security" unter www.dhs.gov und bei der nachgeordneten "Transportation Security Administration" unter http://www.tsa.gov/travelers/index.shtm.
Kriminalität:
Achten Sie stets auf Ihre Wertgegenstände. Geld, Tickets und andere Wertgegenstände sollten an einem sicheren Ort, z. B. Hotel Safe, aufbewahrt werden. Auch in den USA sollten Wertsachen nicht in einem geparkten Wagen zurückgelassen werden. Vor allem an Flugplätzen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen gilt: Vorsicht vor Taschendieben! Für alle Fälle empfiehlt es sich, von allen wichtigen Dokumenten einschl. Flugticket Kopien zu fertigen und getrennt aufzubewahren.
In den USA ist es vergleichsweise leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Sollten Sie Opfer eines bewaffneten Überfalls werden, versuchen Sie nicht, sich zu wehren!
Naturkatastrophen:
In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden.
Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.
Stets aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Impfbestimmungen:
Es bestehen keine Impfvorschriften.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle
Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der
wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter
www.fitfortravel.de.
Impfempfehlungen:
Generell: Tetanus/Diphtherie. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Hepatitis-B/Tollwut.
Dengue Fieber:
Aus der Key West Region (Florida) wurde ein Dengue Fieber-Fall berichtet. Dieses ist der erste Dengue Fieber-Fall seit Sommer 2009, wo zum ersten Mal das Dengue Fieber in Key West festgestellt wurde. Zuletzt wurde im Oktober 2009 ein Erkrankungsfall in der Region beobachtet und die Gesundheitsbehörden hofften, durch strenge und ausgiebige Mückenbekämpfungsmaßnahmen die Krankheit in der Region zu eliminieren. Durch den im April erneut aufgetretenen Erkrankungsfall hat sich jedoch gezeigt, dass es bislang noch nicht vollständig gelungen ist, die Infektionskrankheit in der Region auszurotten. Dennoch bleiben die Behörden zuversichtlich, dass eine Eradikation des Dengue Fiebers dieses Jahr in Key West gelingen kann. Die Gesundheitsbehörden empfehlen daher den Bewohnern und somit auch den Besuchern der Key West Region sorgfältige Mückenschutzmaßnahmen sowie Mückenbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen.
West Nil Fieber:
Im Juni beginnt in den USA - wie auch in Kanada und Mexiko - erneut die West Nil Fieber-Saison. Das West Nil-Fieber wird durch Mücken übertragen. Insbesondere gefährdet sind Kinder unter fünf Jahren, ältere Menschen und abwehrgeschwächte Personen. Der einzige Schutz besteht in sorgfältigen Mückenschutzmaßnahmen. Die Mückenart ist tag- und nachtaktiv, so dass vorbeugende Maßnahmen (wie hautbedeckende Kleidung, Antimückencremes, -lotionen, etc.) kontinuierlich durchgeführt werden sollten.
Tollwut:
Ende Januar haben die Behörden und medizinischen Experten für den Central Park in New York City eine Tollwutwarnung ausgesprochen. Grund dafür waren 28 tollwütige Waschbären die im oder in der Nähe des Central Parks im Januar registriert wurden. Die Stadtverwaltung zeigt sich besorgt, da die Zahl der Fälle in den vergangenen Wochen die Zahlen der Vorjahre von nur drei Fällen im Zeitraum 2003 bis November 2009 stark übersteigt. Durch die infizierten Waschbären besteht die Gefahr der Virusübertragung auf den Menschen. Der Grund für die starke Zunahme ist derzeit noch unbekannt. Impfkampagnen der Tiere wurden im New York's Central Park, Morningside Park und Riverside Park eingeleitet. Die Besucher des Central Parks werden derzeit angehalten ihre Hunde anzuleinen und sich von Waschbären fernzuhalten insbesondere von denjenigen, die am Tag gesichtet werden.
Obgleich Waschbären, Stinktiere, Füchse und Kojoten die gefährlichsten Infektionsquellen darstellen, sind es dennoch die Fledermäuse die in den USA am häufigsten die Tollwut auf den Menschen übertragen. In den USA nimmt das Tollwut-Übertragungsrisiko durch Fledermäuse auf den Menschen erheblich zu. Für USA Reisende, die in Regionen mit erhöhten Fledermaus-Vorkommen reisen, ist wichtig zu wissen, dass der Biss einer Fledermaus unter Umständen unbemerkt bleiben kann.
In den meisten Tollwutfällen die in den USA auftreten, handelt es sich jedoch um Wildtollwut. Betroffen sind vor allem Füchse, Stinktiere, Waschbären und Wölfe. Das Risiko einer Tollwutinfektion hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören u.a. die landesspezifischen Bedingungen, das Verhalten des Reisenden, die Reiseart und Reisedauer. Zum Personenkreis der so genannten "Risikogruppe" gehören "Rucksackreisende", Jäger, Waldarbeiter, Tierpfleger, Tierärzte und Personen mit häufigem Tierkontakt. Auch Personen, die mit Fledermäusen in Kontakt stehen - unter anderem auch Höhlenforscher und Höhlenbesucher - gehören in den USA zu den Risikogruppen, denen eine vorbeugende Impfung gegen Tollwut empfohlen wird. Der Reisende kann sich ebenfalls durch eine Schutzimpfung gegen Tollwut schützen. Als wichtigste Verhaltensmaßnahme für Reisende gilt jedoch, sich von freilaufenden Tieren (v.a. Füchse, Stinktiere, Waschbären) fernzuhalten und auch die Kadaver nicht zu berühren. Bei Bissverletzungen durch Fledermäuse oder im Falle von Blut- bzw. Speichelkontakt durch streunende Tiere ist umgehend ein Arzt bzw. medizinische Hilfe aufzusuchen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.
Geographische Lage:
Länge: 73,9° westl. Länge
Breite: 40,8° nördl. Breite
Amtssprache:
Englisch
Provinzhauptstadt:
Währung:
US-Dollar
Landesvorwahl:
001
Zeitverschiebung:
MEZ und MESZ -6h
Stromversorgung/-spannung:
110/120 Volt, 60 Hertz, ein Adapter ist erforderlich
Adresse der Botschaft:
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
10117 Berlin
Pariser Platz 2
Telefon: +49 30 83050
Fax: +49 30 83051050
ConsBerlin@state.gov
www.us-botschaft.de
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