Ruanda > Daten & Fakten
Beste Reisezeit:
Die angenehmste Reisezeit sind die trockenen Monate von Januar bis Februar und Juni bis September.
Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die touristische Einreise einen mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten.
Kinderreisepässe und der Eintrag in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten werden nicht anerkannt. Die Einreise muss mit einem eigenen Kinderreisepass bzw. Reisepass erfolgen. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden. Minderjährige Kinder dürfen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten oder eines Erwachsenen mit einer Vollmacht der Erziehungsberechtigten einreisen.
Für Hunde und Katzen müssen bei der Einreise ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzeugnis vorgelegt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Vertretung in Deutschland.
EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Landesspezifischer Hinweis
Das auswärtige Amt weist darauf hin, dass es im Großraum Kigalis seit dem 19.02.2010 mehrere Anschläge mit Handgranaten gab, die auch Todesopfer forderten. Die Hintergründe dieser Anschläge sind bisher nicht vollständig geklärt. Die Botschaft rät daher zu erhöhter Vorsicht im öffentlichen Raum und bei Menschenansammlungen (Bushaltestellen, Großveranstaltungen, Stadien). Dies gilt insbesondere bei Einbruch der Dunkelheit.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Reisen innerhalb Ruandas unbedenklich sind. Es wird aber empfohlen, das unmittelbare Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo zu meiden. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Demokratische Republik Kongo!
Angesichts möglicher krisenhafter Entwicklungen in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo (Kampfhandlungen zwischen der regulären kongolesischen Armee und verschiedenen Milizen) sind, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, kurzfristig vorübergehende Schließungen der Grenze zur DR Kongo, aber auch zu Burundi, möglich.
Vor der Weiterreise nach Burundi wird empfohlen, sich über die dortige Sicherheitslage zu informieren. Seit August 2006 gibt es eine deutsche Botschaft in Bujumbura. Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise für Burundi.
Bei Weiterreise nach Uganda und Tansania sind in letzter Zeit keine Probleme bekannt geworden. Bitte beachten Sie die jeweiligen aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für diese Länder.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Impfbestimmungen:
Bei der Einreise muss eine Gelbfieber-Impfbescheinigung vorgelegt werden. Ausgenommen sind Kinder unter einem Jahr.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle
Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der
wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter
www.fit-for-travel.de.
Impfempfehlungen:
Generell: Hepatitis-A/Polio/Tetanus/Diphtherie/Gelbfieber. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Hepatitis-B/Typhus/Tollwut/Meningitis.
Malaria:
Ganzjährig herrscht im gesamten Land einschließlich der Städte ein hohes Malariarisiko, das während der Regenzeiten im März/April und Oktober/November nochmals erhöht ist. Prophylaktische Maßnahmen sowie Notfallmedikation sollten vor Reisebeginn mit dem Arzt abgesprochen werden. Darüber hinaus sollte auf guten Mückenschutz durch langärmelige Kleidung, Sprays und Moskitonetze geachtet werden.
Gelbfieber:
Ruanda gilt als Land mit Gelbfieber-Endemiegebieten. Daher empfiehlt die WHO unabhängig von der Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden in Gelbfieber-Infektionsgebiete.
Cholera:
Landesweit besteht ein erhöhtes Cholera-Infektionsrisiko. Das Erkrankungsrisiko betrifft vor allem die einheimische Bevölkerung. Insbesondere unterernährte, vorerkrankte Menschen mit mangelnder medizinischer Betreuung und einem geschwächten körperlichen Abwehrsystem sind von der Cholera betroffen. Die Infektionsgefahr bei Touristen ist als sehr gering einzustufen. Sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen sind empfohlen.
Diverse Infektionskrankheiten:
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen stets durchgeführt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fit-for-travel.de.
Geographische Lage:
Länge: 29-31° östl. Länge
Breite: 1-3° südl. Breite
Amtssprache:
Englisch, Französisch, Kinyarwanda
Hauptstadt:
Kigali
Währung:
Ruanda-Franc
Landesvorwahl:
00250
Zeitverschiebung:
MEZ +1h
Stromversorgung/-spannung:
220 Volt, ein Adapter ist erforderlich
Adresse der Botschaft:
Botschaft der Republik Ruanda
10117 Berlin
Jägerstraße 67-69
Telefon: +49 30 20916590
Fax: +49 30 209165959
info@rwanda-botschaft.de
www.rwanda-botschaft.de
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