Saudi-Arabien > Daten & Fakten

Beste Reisezeit:

Günstigste Reisezeit sind die Wintermonate (jedoch außerhalb des Fastenmonats Ramadan).

Einreisebestimmungen:

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen noch mindestes sechs Monate gültigen Reisepass und ein Touristenvisum. Das Touristenvisum kann nur durch den lokalen Reiseveranstalter im Königreich oder durch die Agenturen, die offiziell mit der Verwaltung des Tourismusamts in Saudi Arabien kooperieren und die "Saudi Arabian Airlines" in Frankfurt/M. (Tel: +40 69 69818886) im Zusammenhang mit einer Gruppenreise beantragt werden. Nähere Informationen erteilen die zuständigen Vertretungen in Deutschland. Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter www.sagia.gov.sa einzuholen.
Die Mitnahme von Tieren wird nur sehr selten genehmigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Vertretung in Deutschland.
EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen
Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten. Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.
Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich. Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die Regeln betreffen nur das Handgepäck.
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können, sofern sie während des Fluges benötigt werden:
- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- Persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays)
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte).
Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise). Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme können in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften erworben werden. Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den mitgebrachten, im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel transportierten, Flüssigkeiten mitgenommen werden. Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlung sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, relativ gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Landesspezifischer Hinweis
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die Sicherheitslage in Saudi-Arabien weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt ist.
Nach dem Attentat auf vier französische Staatsangehörigen im Februar 2007 nördlich von Medina erfolgten keine weiteren Anschläge. Es wurden aber zahlreiche geplante Anschläge erfolgreich verhindert.
Die saudi-arabischen Sicherheitsbehörden verhafteten 2008 mehr als 500 Terrorverdächtige. Auch 2009 halten die Verhaftungen an. Im August 2009 wurde eine Gruppe von 44 mutmaßlichen Terroristen festgenommen. Es wurden zahlreiche Waffen und Sprengstoffe sichergestellt. Nach saudischen Angaben konnten in den letzten Jahren 200 Anschläge vereitelt werden.
Ziele waren vornehmlich die Ölanlagen des Landes, Einrichtungen der saudi-arabischen Sicherheitsbehörden (u.a. in Al-Khafi), sowie Pilger in Mekka und Medina. Ein Anschlag soll u.a. auch in Yanbu geplant gewesen sein. Die US-Botschaft gab im August 2008 eine konkrete Anschlagswarnung für Riad heraus. Im Kontext dieses Hinweises wurde durch das saudi-arabische Innenministerium auf die Notwendigkeit steter Wachsamkeit hingewiesen.
Am 28. August 2009 versuchte ein Terrorist den stellvertretenden saudi-arabischen Innenminister durch eine Explosion zu ermorden. Das Attentat schlug fehl.
Am 4. November 2009 begann eine militärische Aktion Saudi-Arabiens in der Provinz Jizan im Bereich des Dschebel Dukhan. Hintergrund sind grenzüberschreitende Rebellenangriffe von jemenitischer Seite. Auf saudischer Seite wurden zahlreiche Grenzdörfer evakuiert und ein 10-km breiter militärisch gesicherter Bereich eingerichtet. Die Lage in diesem Grenzabschnitt ist weiterhin unübersichtlich.
In der Vergangenheit waren im Grenzgebiet zwischen Saudi-Arabien und Jemen nach Schusswechseln zwischen den Sicherheitsbehörden mit Waffen- und Drogen-Schmugglern sowie Terrorverdächtigen Tote zu beklagen. Im April 2009 wurden 11 saudische Terrorverdächtige im Grenzgebiet zu Jemen festgenommen.
Von Aufenthalten in Grenznähe im Bereich Jizan und Najran wird abgeraten.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.
Reisen über Land:
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub Al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.
Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften. Bitte nehmen sie dazu Kontakt auf mit dem General Commission for Tourism & Antiquities in Riyadh auf.
Kriminalität:
Die Kriminalitätsrate steigt, aber im Vergleich zu vielen europäischen Großstädten bewegt sie sich noch immer auf niedrigem Niveau. In Riad wurden 2009 einige Fälle von Carjacking bekannt.
Allgemeine Verhaltenshinweise:
Allgemein ist besondere Vorsicht an Örtlichkeiten mit größeren Menschenansammlungen, wie etwa Parkplätzen vor Supermärkten, Einkaufszentren, belebten Straßen oder Plätzen, anzuraten. Leicht nachzuvollziehende Gewohnheiten im täglichen Leben sollten vermieden werden, Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen und zu Freizeitaktivitäten möglichst auf unterschiedlichen Strecken und zu unterschiedlichen Zeiten unternommen werden. Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln müssen beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden. Der Verzicht auf Ausgehen zu bestimmten Zeiten (Freitagsgebet) kann das Risiko weiter senken, aber nicht aufheben.
Krisenvorsorge:
Alle Deutschen, die -auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit Sie - falls erforderlich - in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell kontaktiert werden können.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im Online-Verfahren: http://service.diplo.de/registrierungav
Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail über unser Kontaktformular mit einer kurzen Erläuterung oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 01-4880700 Durchwahl 225 und 226 an.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Impfbestimmungen:

Es bestehen keine Impfvorschriften bei der Direkteinreise aus Europa. Bei Einreise aus einem Infektionsgebiet muss eine Gelbfieber-Impfbescheinigung vorliegen. Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis wird bei der Einreise von allen Pilgern, Umra-Reisenden und Besuchern der Pilgerstätten, besonders während Hajj, verlangt.
Personen unter 15 Jahren, die nach Saudi-Arabien einreisen, müssen laut Vorschrift des Gesundheitsministeriums eine gültige Polio-Impfung vorweisen. Der Impfnachweis kann bereits bei Beantragung des Visums gefordert werden.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle
Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der
wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter
www.fitfortravel.de.

Impfempfehlungen:

Generell: Hepatitis-A/Tetanus/Diphtherie. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Typhus/Hepatitis-B/Meningokokken Meningitis/Polio/Tollwut.
Malaria:
Ein geringes Malariarisiko besteht in den ländlichen Gebieten der Südwest-Provinzen, ausgenommen die Höhenlage der Provinz Asir. Als malariafrei gelten Jeddah, Mekka, Medina und Taif. Prophylaktische Maßnahmen sowie Notfallmedikation sollten vor Reisebeginn mit dem Arzt abgesprochen werden. Darüber hinaus sollte auf guten Mückenschutz durch langärmelige Kleidung, Sprays und Moskitonetze geachtet werden.
Meningokokken-Meningitis:
Pilgerreisen nach Mekka (unabhängig von Ramadan, der Hajj und ihren Einreisebestimmungen) beinhalten ein erhöhtes Infektionsrisiko für Meningokokken-Meningitis (eitrige Hirnhautentzündung). Nachdem die Krankheitserreger (Bakterien) durch Tröpfcheninfektion übertragen werden, ist durch die Ansammlung vieler Menschen auf engem Raum (wie im Falle der Hajj) ein erhöhtes Übertragungsrisiko gegeben. Reisenden in die Pilgerstätten wird daher - unabhängig von der bestehenden Einreisevorschrift - zu einem Impfschutz 10 Tage vor Einreise geraten. Der Impfschutz muss laut Einreisevorschrift mit einem sog. tetravalenten Impfstoff (gegen die Serogruppen ACWY) erfolgen und wird von allen Personen älter als 2 Jahre verlangt. Der Impfschutz beträgt 3 Jahre, dann ist einer Wiederimpfung für die Einreise erforderlich. Die Impfung muss in einem Impfausweis eingetragen sein, der den vollständigen Namen des Reisenden beinhaltet. Reise-Rückkehrern oder ihren Kontaktpersonen wird geraten, sich bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie starken Kopfschmerzen, hohes Fieber, Übelkeit, Schwindel, Erbrechen, Lichtempfindlichkeit und Nackensteifigkeit sofort an einen Arzt zu wenden.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.

Geographische Lage:

Länge: 34,5-56° östl. Länge
Breite: 15-32° nördl. Breite

Amtssprache:

Arabisch

Hauptstadt:

Riyadh

Währung:

Saudi Riyal

Landesvorwahl:

00966

Zeitverschiebung:

MEZ +2h

Stromversorgung/-spannung:

110/220 Volt, ein Adapter ist zu empfehlen, Stromschwankungen und Spannungsafall kommen häufig vor

Adresse der Botschaft:

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
10785 Berlin
Tiergartenstraße 33-34

Telefon: +49 30 88925200
Fax: +49 30 88925103
saudi-embassy-berlin@t-online.de
www.mofa.gov.sa

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Stichwörter:

Asien, Saudi-Arabien

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